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Bundesgerichtshof erlaubt Werbeschreiben mit Kreditkarten |
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BGH, Urteil v. 3.3. 2011, Az.: I ZR 167/09
Die Deutsche Postbank AG versandte im Jahr 2008 an eine Vielzahl ihrer Kunden persönlich adressierte Werbeschreiben, denen eine auf den Namen des Adressaten ausgestellte Kredit-karte beigefügt war. Um die Kreditkarte verwenden zu können, musste der Bankkunde ein als Freischaltauftrag bezeichnetes Formular unterzeichnen und der beklagten Bank zusenden. Im ersten Jahr sollte die Kreditkarte kostenlos sein. Der BGH hat entschieden, dass eine unzulässige Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit der angeschriebenen Kunden der Deutsche Postbank AG nach § 4 Nr. 1 UWG nicht vorliegt, weil die Verbraucher die Funktionsweise einer Kreditkarte kennen und außerdem durch die Zusendung der Kreditkarte auch nicht im Sinne des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb unzumutbar belästigt seien.
Quelle: BGH - Pressemitteilung vom 03.03.2011
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Landes- (und Bundes-) Behörden müssen Informationen über Agrarsubventionen grundsätzlich herausgeben |
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OVG NRW, Urteil v. 1.3.2011 in den verb. Sachen Az.: 8 A 2861/07, 8 A 3357/08 und 8 A 3358/08
Über Zahlungen von Agrarsubventionen liegen den Behörden Informationen vor, die als „Umweltinformationen“ i.S. d. Umweltinformationsgesetzes (UIG) zu bewerten sind und daher bei entsprechendem Antrag herauszugeben sind. Solche Anträge hatten zwei „Stern“-Redakteure sowie „Greenpeace e.V.“ gestellt. Diesen Anträgen wurde nun im Wesentlichen stattgegeben. Antragsgegner waren das nordrhein-westfälische Umweltministerium, das Bundeslandwirtschaftsministerium und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, die die Namen der größten Empfänger von Zahlungen aus dem EU-Agrarhaushalt nicht herausgeben wollten. Das Urteil ist im Anschluss an die wegweisende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 9.11.2010 in den verb. Sachen C-92/09 und C-93/09 ergangen, in welchem das oberste europäische Gericht die grundsätzliche öffentliche Nennung von Beihilfeempfängern untersagt hatte, wenn durch die Nennung der Namen des Unternehmens direkt Rückschlüsse auf die dahinter stehenden natürlichen Personen möglich sind.
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Gleichstellung von Mann und Frau auch bei Versicherungen |
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EuGH, Urteil v. 1.2.2011, Az.: Rs.C-236/09 EuGH
Der Europäische Gerichtshof hat betont, dass die Berücksichtigung des Geschlechts als Krite-rium für die Berechnung von Prämien und Leistungen in Versicherungsverträgen grundsätzlich untersagt ist. Dies gelte für alle Versicherungsverträge ab 2008. Grundlage dieser Entscheidung ist die Richtlinie 2004/113/EG, die jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen untersagt.
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Pilgerreise nach Mekka ist ein hinreichender Entschuldigungsgrund |
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LG München I, Beschluss v. 29.11.2010, Az.: 16 Qs 69/10
Eine aus religiösen Gründen erfolgende Pilgerreise nach Mekka/Saudi-Arabien ist zum einen eine sehr wesentliche, einmal im Leben zu erfüllende Pflicht eines gläubigen Muslimen, zum anderen nur in einem bestimmten Zeitraum einmal im Jahr möglich und außerdem mit einem erheblichen Organisationsaufwand verbunden. Diese Reise ist ein Entschuldigungsgrund, der einen Terminsverlegungsantrag rechtfertigt.
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Nutzlose Fotos muss man nicht dulden! |
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Bescheid des JM Rh-Pf vom 28.4.2010, Az.: 4121E10-4-49
Das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz hat auf eine entsprechende Beschwerde eines Anzeigeerstatters entschieden, dass die Verhinderung der Erstellung einer Bildaufnahme durch die Worte “Wenn Du das nicht gleich lässt, fängst Du dir eine!“ nicht den Tatbestand der Nö-tigung erfülle, wenn die Aussage ausschließlich dem Zweck diene, zu verhindern, dass eine Fotografie des Beschuldigten angefertigt wird. Die Herstellung eines Bildes stelle einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar, dass der Rechtfertigung bedarf. Bei dem Beschuldigten handelte es sich weder um eine relative Person der Zeitgeschichte, noch sei das Foto zum Nachweis der angeblich vorausgegangenen Beleidigung geeignet gewesen. Der Beschuldigte war daher zur Abwehr des rechtswidrigen Angriffes auf seine Persönlichkeit berechtigt.
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