ARBEITSRECHT
Im Arbeitsrecht berät Rechtsanwältin Monika Günther bundesweit Unternehmen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer bevorzugt im Individualarbeitsrecht.
Im Individualarbeitsrecht werden bevorzugt Arbeitgeber bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Vorbereitung und Begleitung von Kündigungen bis zum erfolgreichen Abschluss eines Abwicklungsvertrages oder Aufhebungsvertrages beraten.
Wir initiieren und begleiten hier Outplacement als Alternative zur herkömmlichen Kündigung.
Wir prüfen Delegation von unternehmerischer Verantwortung zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten aufgrund Organisationsverschuldens. Hierzu kann auch hausinterne Schulung durchgeführt werden.
Arbeitnehmer werden im Kündigungsschutzverfahren, bei Änderungskündigungen und Abmahnung beraten.
Hilfe erfolgt bei rechtlichen Problemen mit Arbeitszeugnissen, geringfügiger Beschäftigung, Minijobs, Probezeit, Scheinselbständigkeit, Eltern- und Erziehungszeit, Mutterschutz sowie Pflegezeit und Kurzarbeit.
|