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ARZTHAFTUNGSRECHT

DR. GREGOR & GÜNTHER, Rechtsanwälte, vertreten Interessen von Patienten bei der Beurteilung von Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüchen bei möglichen Arzthaftungsfällen.

Medizinisches Fachwissen und Überschneidungen zum Lebensmittelrecht (beispielsweise im Bereich Hygienemanagement, Organisationsplanung, Risikomanagement) zeichnen DR. GREGOR & GÜNTHER, Rechtsanwälte, in ihrer Kompetenz aus, das Vorliegen eines (groben) ärztlichen Behandlungsfehlers oder einer misslungenen Schönheitsoperation kompetent feststellen zu lassen.

DR. GREGOR & GÜNTHER, Rechtsanwälte, bieten Interessenvertretung von Ärzten und Krankenhäusern bei der Abwehr von Haftungsansprüchen bei Inanspruchnahme des zuständigen Haftpflichtversicherers.

In Anwendung des Arzthaftungsrechts erfolgt neben den Schmerzensgeldansprüchen unter anderem die Geltendmachung von vertraglichen und deliktischen Schadensersatzansprüchen wegen des Fehlverhaltens eines behandelnden Arztes, des Personals sowie wegen eines Organisationsverschuldens der Arztpraxis oder des Krankenhauses.

Gerade die Haftung bei Behandlungsfehlern, Verstößen gegen die Dokumentationspflicht und Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht oder Organisationsverschulden sind in der Praxis häufig vorkommende Fälle.