DATENSCHUTZRECHT
DR. GREGOR & GÜNTHER, Rechtsanwälte, beraten und unterstützen Sie in allen Belangen des Datenschutzes, sowohl innerhalb eines Unternehmens, als auch bei der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern oder Kooperationspartnern und der Einführung neuer Regelungen im Betrieb.
Innerhalb eines Unternehmens bieten wir die Analyse des Datenschutzniveaus, die Erarbeitung und Einführung eines Datenschutzkonzeptes, wie zum Beispiel für den Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes. Wir entwickeln Leitlinien zur Internetnutzung, sowie zur Darstellung des Unternehmens in sozialen Netzwerken und anderen Web 2.0 Anwendungen. Diese Leitlinien können auch als Grundlage für eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung entworfen werden. Zusätzlich ermöglichen wir die rechtskonforme Gestaltung von Marketingmaßnahmen.
Datenschutz bedeutet auch Datensicherheit. In enger Zusammenarbeit mit internen Fachleuten erstellen wir ein Konzept für den technisch-organisatorischen Datenschutz. Bei Bedarf kann die Kanzlei erfahrene Techniker als Sachverständige hinzuziehen.
DR.GREGOR & GÜNTHER, Rechtsanwälte, erstellen für Sie Gutachten, Verträge, interne Leitlinien, schulen Sie, Ihre Mitarbeiter und den betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder übernehmen für Sie die Funktion als externer Datenschutzbeauftragter. Zusätzlich vertreten wir Sie gerichtlich und außergerichtlich bei Streitigkeiten mit Aufsichtsbehörden oder anderen Beteiligten.
Überschneidungen mit dem Wettbewerbsrecht und Urheberrecht werden in enger Zusammenarbeit von Herrn Rechtsanwalt Dr. Philipp Gregor und Frau Rechtsanwältin Klaudia Zach bearbeitet.
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