FAMILIENRECHT
Beratung bei Eheschließung, insbesondere Abschluss eines häufig erforderlichen Ehevertrages vor der Hochzeit.
Beratung und Vertretung erfolgt bei Trennung und Scheidung, einschließlich der Problemkreise Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt, Zugewinn, Umgangsrecht und Sorgerecht sowie Geltendmachung von Ansprüchen bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft oder Lebenspartnerschaft. Adoption und Namensrecht umfassen das Tätigkeitsfeld.
Eine schnelle und nachhaltige sowie unaufgeregte Lösung von Konflikten bei Trennung und Scheidung, insbesondere wenn Kinder mit betroffen sind, steht im Bestreben der im Familienrecht tätigen Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei DR. GREGOR & GÜNTHER.
Über den juristischen Sachverstand hinaus erfolgt die Begleitung mit psychologischer Kenntnis und Erfahrung. Die Grenze zur Lebensberatung verläuft hier fließend. Die schwierige Lebenssituation der Mandanten verlangt nicht nur eine bloße Rechtsberatung, sondern auch die Beachtung der psychologischen, ökonomischen und sozialen Auswirkungen.
Besonders wichtig sind daher zielorientierte Vorschläge, die zu raschen und zufriedenstellenden Lösungen führen, die die Existenzgrundlage für die Familie erhalten. Insbesondere die Vorbereitung zum Abschluss einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung kann dieses Ziel erfüllen.
Die Fachkompetenz im Bereich des Immobilienrechts erleichtert die Vermögensauseinandersetzung soweit Immobilien betroffen sind.
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