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INFORMATIONSTECHNOLOGIERECHT

DR. GRGEOR & GÜNTHER, Rechtsanwälte, bieten die rechtliche Prüfung Ihres Internetauftritts, gestalten Widerrufsbelehrungen und AGB und helfen bei der Umsetzung der gesetzlichen Informationspflichten und der rechtlichen Risikoanalyse von Marketingaktionen. Wir beraten und vertreten Sie bei allen Problemen rund um den E-Commerce, sowie den M-Commerce.

Wir betreuen Ihre IT-Projekte von der Idee über die Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung bis zur Vertragsdurchführung und deren Durchsetzung. Software- und Service-Verträge können die Erstellung, Vermietung, Überlassung oder sonstige Nutzungsgewährung von Software und Hardware zum Inhalt haben. Wir erarbeiten Verträge, die Ihre Vorhaben verständlich regeln und rechtlich absichern.

In Fragen des Computerstrafrechts vertreten wir Ihre Belange – auch vor Gericht.

Überschneidungen mit dem Wettbewerbsrecht und Urheberrecht werden in enger Zusammenarbeit von Herrn Rechtsanwalt Dr. Philipp Gregor und Frau Rechtsanwältin Klaudia Zach bearbeitet.